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Für Kinder, die nach dem 01.07.2015 geboren werden, bzw. für deren Eltern gibt es eine Reihe von Änderungen im Zusammenhang mit dem neuen Elterngeld Plus.

Mit dem Partnerschaftsbonus gibt es 4 Monate Elterngeld zusätzlich – Voraussetzung hierfür ist, dass beide Elternteile gleichzeitig Teilzeit (im Monatsdurchschnitt 25-30 Wochenstunden) arbeiten und dass dies während des Elterngeld-Plus-Bezugs oder unmittelbar im Anschluss erfolgt.

Durch die neue Regelung können in Teilzeit arbeitende Elternpaare doppelt so lange Elterngeld beziehen wie bisher. Aus einem “normalen” Elterngeld-Monat werden zwei Elterngeld-Plus-Monate. Das sog. “Basiselterngeld”, “Elterngeld Plus” und “Partnerschaftsmonate” können vielfach kombiniert werden. Entsprechend unterschiedlich lang kann der Elterngeldbezug dauern.

Beispiel:

Bezugsdauer von Elterngeld

Verzichtet ein Elternteil vollständig auf die Berufstätigkeit kann unverändert höchstens 14 Monate Elterngeld bezogen werden. Nimmt ein Elternteil ausschließlich Elterngeld Plus in Anspruch, wird bis zu 24 Monate bezahlt. Liegen die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus vor, kann die Bezugszeit von Elterngeld bis zu 28 Monate dauern.