In Fortsetzung unseres Blogbeitrags „Alltagssorge“ vom 13. Oktober 2016 wurde das dort zitierte Urteil des Amtsgerichts Darmstadt, vom Oberlandesgericht, aufgehoben:

Streit der Eltern über Impfung erfordert gerichtliche Entscheidung

Bei einem Konflikt zwischen den getrennt lebenden Eltern, ob das gemeinsame Kind geimpft werden soll, handelt es nicht um eine Angelegenheit des täglichen Lebens. Laut Oberlandesgericht Frankfurt am Main, habe nicht der sorgeberechtigte Elternteil die Entscheidung zu treffen, sondern ist eher eine gerichtliche Entscheidung erforderlich.

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Ein getrennt lebendes Ehepaar konnte sich nicht einigen, ob ihre gemeinsamen minderjährigen Kinder geimpft werden sollten. Da die Kinder die meiste Zeit bei ihr leben, war die Mutter der Ansicht, dass sie die alleinige Entscheidungsbefugnis habe und beantragte beim Amtsgericht Darmstadt die Alleinentscheidungsbefugnis.

Amtsgericht gibt Antrag statt

Da die Entscheidung, Kinder zu impfen, eine Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens sei, gab das Amtsgericht Darmstadt dem Antrag statt. Der Vater legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein.

Oberlandesgericht verneint Alleinentscheidungsbefugnis der Mutter

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied zu Gunsten des Vaters, beide Elternteile können nur gemeinsam eine Entscheidung treffen.

Frage der Impfung betrifft keine Angelegenheit des täglichen Lebens

Laut Oberlandesgericht betreffe die Frage der Impfung keine Angelegenheit des täglichen Lebens, sondern eine Frage von erheblicher Bedeutung für beide Kinder.

Erfordernis einer gerichtlichen Entscheidung bei Streit der Eltern

Wenn sich die Eltern der Kinder nicht einig werden, bedürfe es laut Oberlandesgericht, einer gerichtlichen Entscheidung.

 

 

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 04.09.2015

-6 UF 150/15-