Durchtrennung rechtlicher Abstammungsbande zum leiblichen Elternteil nur mit Zustimmung des Elternteils oder in Ausnahmen möglich

Für eine Stiefkindadoption ist es erforderlich, dass ein erheblicher Vorteil für das Kind besteht, falls dies nicht der Fall ist, ist eine Durchtrennung der rechtlichen Bande zum leiblichen Elternteil nicht ohne weiteres gerechtfertigt. Dies laut Oberlandesgericht Oldenburg.

Wird ein Kind aus einer früheren Beziehung mit in die neue Ehe gebracht, stellt sich die Frage, ob der neue Ehepartner das Kind adoptieren kann und damit das Kind rechtlich als gemeinsames Kind der Eheleute gilt. Wird von dem leiblichen Elternteil keine Erlaubnis erteilt, kann es nur in Ausnahmefällen zur Adoption kommen. Das Gericht kann die Zustimmung für ein Elternteil erteilen, bei Eltern die nicht miteinander verheiratet waren und bei denen nur einer das Sorgerecht für das Kind hat.

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Neuer Ehemann soll rechtlicher Vater der Kinder werden

Der neue Ehemann der Mutter soll auch rechtlich der Vater ihrer Kinder werden, er soll z.B. bei Krankenhausaufenthalten oder Arztbesuchen der Kinder Entscheidungs- und Informationsrechte haben.

Gericht verneint erhebliche Vorteile für Kinder durch Adoption

Der Antrag der Frau wurde vom Amtsgericht Vechta abgelehnt, diese Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht Oldenburg bestätigt. Mit der Adoption seien keine erheblichen Vorteile verbunden. Die Mutter könne dem Ehegatten eine Vollmacht für die Kinder für Arztbesuche schreiben. Dies sei ausreichend.

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 26.03.2017, AZ: 4 UF 33/17