Das Amtsgericht München verurteilte kürzlich einen Jugendlichen zu einer Leseweisung von 20 Stunden.

Hintergrund war folgender Sachverhalt:

Der 19-jährige Lagerist befuhr mit seinem Kraftrad den Georg-Brauchle-Ring in München. Dabei war das Kennzeichen des Kraftrades nur unzureichend mit einem abgeschnittenen Gummiring befestigt. Das Kennzeichen konnte im Fahrbetrieb jederzeit kippen und war dadurch in seiner Erkennbarkeit erheblich beeinträchtigt. Der Betroffene war bereits im Juni 2016 mit demselben Motorrad auffällig geworden.

Zur Strafzumessung führte das Amtsgericht München aus, dass dem Betroffenen zur Last zu legen sei, dass er mit exakt derselben Tat und demselben Motorrad bereits einmal auffällig wurde und daraus offenbar nichts gelernt hatte.

In der nun verhängten Leseweisung von 20 Stunden soll sich der junge Angeklagte auf intellektueller Ebene noch einmal mit der Tat auseinandersetzen.

Leseweisung

Was ist eine Leseweisung?

Die Leseweisung wird als erzieherische Maßnahme auf Grundlage einer richterlichen Anordnung oder auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft im Jugendstrafrecht durchgeführt. Die Jugendlichen suchen sich hierbei im Rahmen eines Erstgespräches Bücher aus, die zu ihren Interessen und/oder Problemlagen passen. In mehreren Gesprächsterminen wird dann über die Lektüre gesprochen und ein Bezug zum eigenen Leben hergestellt. Die Maßnahme wird mit einer Abschlussarbeit beendet, in der die Inhalte der Bücher und Gespräche in unterschiedlichen kreativen Formen (z.B. Plakate, Raps, Kurzgeschichten) verarbeitet werden. Die Leseweisung gibt es in verschiedenen Stufen, u.a. 20 Stunden/2 Bücher, oder 30 Stunden/3 Bücher.

Amtsgericht München, Urteil vom 08.06.2017, AZ: 1022 Ds 463 Js 134042/17jug