Wer nach dem Tod seines Ehepartners eine Witwenrente bezieht, muss eine neue Heirat der Rentenversicherung in jedem Fall mitteilen. Der Anspruch auf Witwenrente entfällt in diesem Fall.

 son-in-law-886844_1920

Der Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg in Stuttgart lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Eine 76-Jährige wurde dazu verurteilt, rund 71.000,00 € Witwenrente zurückzuzahlen. Die Seniorin hatte sieben Jahre nach dem Tod ihres ersten Mannes wieder geheiratet. Nachdem auch der zweite Mann gestorben war, hatte sie erneut Witwenrente beantragt. Diese wurde von der Rentenversicherung zwar bewilligt – zugleich erfuhr die Frau jedoch, dass sie wegen der neuen Heirat rückwirkend keinen Anspruch mehr auf die erste Rente hatte und die zu Unrecht erhaltenen Rentenzahlungen zurück zu erstatten habe.

Gegen die Aufforderung, die zu viel gezahlte Witwenrente zurückzuzahlen, wehrte sich die Frau gerichtlich- aber ohne Erfolg.

 

(Az: L 13 R 923/16)