Sanierung

Die Eigentümergemeinschaft eines Mehrfamilienhauses muss für die Sanierung von Feuchtigkeitsschäden im Souterrain aufkommen. Dies hat der Bundesgerichtshof so entschieden.

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

In einem Hamburger Altbau waren die Außenwände so stark durchfeuchtet, dass der Putz abblätterte. Vom Schaden betroffen waren 3 Einheiten im Souterrain, die als Büro- und Ladenräume genutzt wurden. 300.000,00 € sollte die Sanierung laut Gutachter kosten. Zu teuer, befand die Mehrheit der Eigentümer und lehnte eine Sanierung ab. Die betroffenen Eigentümer zogen vor Gericht – mit Erfolg. Die Sanierung muss durchgeführt werden. Per Gesetz ist die Eigentümergemeinschaft verpflichtet, das Gemeinschaftseigentum – und dazu zählen auch die Außenmauern – in Stand zu halten und notfalls zu sanieren.

BGH, AZ: V ZR203/17