Schmerzensgeld von 10.000 EUR aufgrund erlittener Sturzfolgen

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Sturz eines Fahrgastes im Linienbus, obwohl sicherer Halt gewährleistet war rechtfertigt Schmerzensgeld laut Oberlandesgericht Frankfurt a.M.

Der Kläger litt an einer Gehbehinderung, er saß deshalb an einem Platz, der für Behinderte ausgewiesen war und hielt sich am Handgriff fest. Trotz ausreichender Sicherung stürzte er aufgrund einer Vollbremsung, die die Busfahrerin getätigt hat, obwohl diese nicht notwendig war. Daher klagte der Mann gegen das Busunternehmen und die Busfahrerin. Das Landgericht Darmstadt wies die Schmerzensklage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.

Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund Sturzes im Linienbus

Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. entschied zu Gunsten des Klägers. Ein Busfahrer hat ein außergewöhnlich heftiges Bremsen, auf das sich die Fahrgäste nicht einzustellen brauchen, nach Möglichkeit zu vermeiden.

Kein Mitverschulden des Fahrgastes

Da der Mann alle Maßnahmen zur Gewährleistung eines sicheren Halts unternommen hat, sei ihm nach Ansicht des Oberlandesgerichts kein Mitverschulden anzulasten.

 Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 EUR

Der Kläger erlitt aufgrund des Sturzes unter anderem eine Oberschenkelfraktur, musste sich stationär im Krankenhaus aufhalten und ihm wurde verletzungsbedingt eine Hüft-Totalendprothese implantiert. Daher erachtete das Oberlandesgericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro für angemessen

 Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.11.2015, AZ: 12 U 16/14