Allgemeine Gefahrenerhöhung durch Stöckelschuhe

High Heels

Aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm zu dem Thema Sturz durch eine Schmutzfangmatte im Eingangsbereich eines Theaters geht hervor, dass die Stadt nicht auf Schadensersatz für erlittene Verletzungen verklagt werden kann, da die Matte deutlich sichtbar und gefahrlos zu überqueren war.

Im entschiedenen Fall handelte es sich um einen Theaterbesuch der Klägerin in der beklagten Stadt Marl. Die Klägerin verbrachte die Vorstellungspause draußen; als sie wieder in das Theater wollte, blieb sie mit ihren Stöckelschuhen in der Schmutzfangmatte hängen und stürzte. 

Klägerin begehrt Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen angeblicher Verkehrssicherungspflichtverletzung

Da sie wegen des Mittelfußbruches mehrere Monate arbeits- und sportunfähig war, forderte sie 2.000 Euro Schmerzensgeld und ca. 3.750 Euro materiellen Schadensersatz und wirft der beklagten Stadt Verkehrssicherungspflichtverletzung vor

 Von der Matte ausgehende Gefahren für Theaterbesucher klar erkennbar

Da das Landesgericht und das Oberlandesgericht Hamm keine Verkehrssicherungspflichtverletzung erkennen konnte, blieb die Schadensersatzklage erfolglos. Die von der Schmutzfangmatte ausgehenden Gefahren seien klar erkennbar und beherrschbar.

 Verpflichtung zu erhöhter Aufmerksamkeit und angepasstem Verhalten von Stöckelschuhträgerinnen

Die Klägerin war zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet, da die allgemeine Gefahrenerhöhung von ihren Stöckelschuhen ausging.