Auch im Anwaltsbereich wächst der internationale Markt ständig und das Kanzleipersonal muss inzwischen immer häufiger auf Englisch kommunizieren.

Dieser Tatsache trägt auch die neue ReNoPat-Verordnung Rechnung, in der die Rechtsanwälte als Ausbilder verpflichtet werden, den Auszubildenden die englische Sprache im täglichen Kanzleibetrieb näherzubringen.

Dies kann jedoch nicht jede Kanzlei auch tatsächlich leisten. Gerade kleinere Kanzleien haben häufig wenig Kontakt zu internationalen Mandanten, so dass die betriebliche Aufgabe des “Englischunterrichts” kaum realistisch durchführbar ist.

Um dieser Diskrepanz Abhilfe zu schaffen, haben wir die Seminarreihe “Legal English for the Law Office” entwickelt, die in einzelne Module aufgeteilt ist, die unabhängig voneinander buchbar sind.

Weiterbildung

In den Modulen lernen die Auszubildenden – aber auch ausgelernte Kräfte, die ihr Englisch verbessern oder vertiefen möchten – u.a. andere Rechtssysteme kennen (Part I), entwerfen Schreiben und Emails auf Englisch (Part II) oder erhalten wertvolle Tipps zu Small Talk und Telefonaten auf Englisch (Part III).

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… und Sie finden den Flyer unserer Veranstaltung zur Information. Wir würden uns freuen, wenn unser Seminar auf reges Interesse stößt.