Anwendung von Art. 6 EGBGB bei Vorhandensein wesentlicher Nachlasswerte in Deutschland Steht männlichen Erben nach einer ausländischen Rechtsvorschrift ein doppelt so hoher Anteil am Nachlass zu als weiblichen Erben, so kommt diese Vorschrift in Deutschland gemäß Art. 6 EGBGB wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung (Art. 3 Abs. 2 GG) nicht zur Anwendung. Dies gilt aber nur dann, wenn der Erbfall einen Inlandsbezug aufweist. Dies ist zu...