Eigentumsrechtliche Entziehung des Tieres zur dauerhaften art- und bedürfnisgerechten Haltung gerechtfertigt Die Wegnahme und anderweitige Unterbringung sowie die Anordnung der eigentumsrechtlichen Entziehung und unentgeltlichen Abtretung eines als Haustier gehaltenen Kängurus wurde vom Landkreis Celle verfügt und vom Verwaltungsgericht Lüneburg bestätigt. Die Halterin des Kängurus “Viggo“, arbeitete zum Zeitpunkt, als die Mutter des Kängurus...