Aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle geht hervor, wenn einer der Ehegatten in ein Pflegeheim kommt, er Anspruch auf Familienunterhalt gegenüber dem anderen Ehegatten hat, solange die eheliche Lebensgemeinschaft nicht aufgehoben wird.
Folgender Sachverhalt lag zugrunde: Die Betreuerin eines 71-Jährigen Mannes forderte von dessen Ehefrau Gewährung eines Familienunterhalts in Form einer Geldrente. Diese verweigerte die Zahlung.
Anspruch auf Familienunterhalt in Form einer Geldrente
Das Oberlandesgericht Celle entschied zu Gunsten des Ehemannes. Der Anspruch auf Familienunterhalt sei zwar primär auf Erbringen von Naturalunterhalt gerichtet, aber da die häusliche Gemeinschaft der beiden nicht mehr besteht, wandle sich der Anspruch in einen Barunterhalt.
Familienunterhalt umfasst Kosten für Pflege
Der angemessene Familienunterhalt umfasse die Kosten, die durch die Pflege eines kranken oder behinderten Familienangehörigen entstehen.
Laut Oberlandesgericht habe aber kein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestanden, da weiterhin eine eheliche Lebensgemeinschaft, trotz häuslicher Trennung bestanden habe.
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 20.10.2015
-18 UF 5/15