Schmerzensgeld von 2.000 EUR aufgrund eines Schleudertraumas infolge Verkehrsunfalls in Polen
Laut Amtsgericht Frankenthal, erhält der in Deutschland lebende Autofahrer, der im EU-Ausland einen Verkehrsunfall erlitt, nach polnischem Recht ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 EUR.
Aufgrund der Unfallfolgen, Schädel- und Rückenprellung, Schleudertrauma, Arbeitsunfähigkeit und Schmerzen, erhielt er ein außergerichtliches Schmerzensgeld in Höhe von 300 EUR. Dies war ihm aber in Anbetracht der Folgen zu wenig, er klagte gegen die polnische KFZ-Haftpflichtversicherung auf Zahlung weiteren Schmerzensgeldes.
Schmerzensgeldhöhe richtet sich nach polnischem Recht
Da sowohl Polen als auch Deutschland Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind, sei somit das polnische Recht maßgeblich für die Schmerzensgeldhöhe, da das Recht anzuwenden sei, in dem der Schaden auftrat.
Anspruch auf weitere 1.700 EUR Schmerzensgeld
Nach polnischem Recht stehe ihm ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 2.000 EUR zu. Unter Berücksichtigung der bereits gezahlten 300 EUR, stehe dem Kläger noch 1.700 EUR Schmerzensgeld zu.
Amtsgericht Frankenthal, Urteil vom 15.10.2014
– 3 a C 158/13 –