keyboard-2309108_1920

Nicht hervorgehobener Hinweis „Danach kostenpflichtig“ genügt nicht als eindeutiger Hinweis auf kostenpflichtige Bestellung

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass ein Button nicht mit „Jetzt gratis testen“ beschrieben sein darf, wenn durch das Anklicken eine kostenpflichtige Premiummitgliedschaft entsteht.

Eine Online-Händlerin wurde auf Unterlassung in Anspruch genommen. Um den Bestellvorgang mit der kostenfreien Probemitgliedschaft abzuschließen, mussten die Kunden einen Button „Jetzt gratis testen“ anklicken. Nach diesen 30 Tagen Probemitgliedschaft, verlängerte sich diese automatisch und wurde zu einer kostenpflichtigen Premiummitgliedschaft, dieser Hinweis „Danach kostenpflichtig“ stand in nicht hervorgehobener Art da. Das LG Köln gab der Unterlassungsklage statt. Die Online-Händlerin legte Berufung ein.

Anspruch auf Unterlassung aufgrund Wettbewerbsverstoßes

Die Entscheidung des LG wurde vom OLG Köln bestätigt, somit wurde die Berufung der Händlerin zurückgewiesen.

Keine Erkennbarkeit einer kostenpflichtigen Bestellung bei Beschriftung „Jetzt gratis testen“

Die Aufschrift „Danach kostenpflichtig“ hätte für den Verbraucher deutlich erkennbar sein müssen. Durch das Anklicken des Buttons werde nach Ansicht des Oberlandesgerichts auch ein kostenpflichtiger Vertrag geschlossen. Dass dem ein kostenloser Zeitraum vorangeht, sei unbeachtlich. Denn bereits mit dem Anklicken des Buttons werde die spätere Kostenpflicht ausgelöst.

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 07.10.2016, AZ: 6 U 48/16