Kinderrente und Kindergeld unterscheiden sich erheblich bei Anspruchsvoraussetzungen und Berechnung

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Eine dem Kindsvater, nach Schweizer Recht, gezahlte Kinderrente führt nicht dazu, dass die in Deutschland lebende Kindsmutter keinen Anspruch auf Kindergeld hat. Dies laut Finanzgericht Baden-Württemberg.

Die Mutter bezog von 2010 bis 2012 Kindergeld für Ihre Tochter, im gleichen Zeitraum bezog der in der Schweiz getrennt lebende Vater für die Tochter „Ordentliche Kinderrente“. Die Familienkasse hob die Kindergeldfestsetzung auf und forderte von der Mutter das gezahlte Kindergeld wieder zurück, da die Familienkasse davon ausging, dass die Schweizer Kinderrente eine dem deutschen Kindergeld vorrangige Familienleistung sei. Hiergegen erhob die Mutter Klage.

FG bejaht Anspruch der Mutter auf Kindergeld

Dem Anspruch der Klägerin auf Kindergeld steht es nicht entgegen, wenn im selben Zeitraum für dasselbe Kind an den Vater in der Schweiz Kinderrente und an die Mutter in Deutschland Kindergeld gezahlt wird, also gab das Finanzgericht Baden-Württemberg der Klage statt.

Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2016, AZ: 11 K 387/15