Im folgenden finden Sie eine Zusammenfassung von aktuellen, interessanten oder kuriosen Entscheidungen und Rechtsentwicklungen von allgemeinem Interesse.
Zivilrecht
Der Ex muss Aktfotos löschen.
Nachdem Aus einer Beziehung müssen Intimfotos des früheren Partners von Datenträgern gelöscht werden.
Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz nach einer Klage einer Frau aus dem Rhein-Lahn-kreis gegen ihren Ex-Liebhaber. Der ist Fotograf und hatte viele Fotos von seiner damaligen Freundin gemacht, die sie ihm überließ. Die Frau wollte nun verhindern, dass ihr Ex die Fotos öffentlich macht. Die Bilder waren digital gespeichert und noch nicht publiziert.
Die Richter argumentieren, die Frau habe zwar Ja dazu gesagt, dass die Fotos gemacht und genutzt werden. Bei Intimfotos gelte dies aber nur für die Dauer der Beziehung. Daher könne die Frau ihr Einverständnis für die Fotos rückgängig machen. Grundsätzlich darf ein Partner Bilder oder Filme des anderen, die während der Beziehung entstanden, aufheben – nur erotisch und intim dürfen sie nicht sein, wie das Gericht befand. Das Urteil ist nach Angaben eines Sprechers allgemeingültig.
Quelle: NN v. 23.05.2014
Hilfe mit Fatalen Folgen
Handwerker haftet für einen Pflegefall nach Stromschlag
Seine kostenlose Nachbarschaftshilfe kommt einem Handwerker teuer zu stehen: Er haftet für einen Pflegefall nach einem Stromschlag.
Fehler bei der Montage einer Außenbeleuchtung können trotz unentgeltlicher Nachbarschaftshilfe zur Haftung führen, so das Oberlandesgericht Koblenz (AZ: 5 U 311/12).
Für den erfahrenen Elektriker wird das Urteil teuer. Die Koblenzer Richter verurteilten ihn zur Zahlung von 600.000 Euro Schmerzensgeld und einer lebenslangen monatlichen Geldrente, fasst die Rechtsanwaltskammer Nürnberg das dramatische Ergebnis der Entscheidung zusammen.
Der Elektriker hatte der Bitte seiner Nachbarin und Vermieterin entsprochen und eine Außenbeleuchtung an deren Haus angebracht. Dabei hatte er ein Kabel gelegt. Weil die Außenbeleuchtung unter Strom stand, erlitt ein Fassadenarbeiter später einen Stromschlag, welcher ihn zum lebenslänglichen Pflegefall macht.
Fatal: Der Handwerker hatte nach Durchführung der Arbeiten vergessen zu prüfen, ob die Außenbeleuchtung unter Strom stand. Das Gericht kannte keine Gnade: Der Handwerker haftet, obwohl er um Hilfe gebeten worden sei und sich unentgeltlich zur Verfügung gestellt habe. Schließlich habe ihn die Nachbarin gerade aufgrund der ihm gegenüber geäußerten Wertschätzung als berufserfahrenen Elektriker ausgewählt.
Quelle: NN v. 07.07.2014
Kein Schlauch durch Nachbars Garten
Streit um Heizöllieferung: Kunde muss künftig 60 Meter Leitung verlegen lassen
Nachbarschaftsstreit: Für die nächste Heizöllieferung muss ein Schlauch über eine Entfernung von mehr als 60 Metern um mehrere Nachbarhäuser herum verlegt werden.
In dem Fall forderten die Kläger, dass Mitarbeiter einer Heizölfirma das Grundstück ihrer Nachbarn betreten dürfen – per Urteil sollten die Nachbarn dazu verpflichtet werden, wenigstens zweimal im Jahr zu dulden, dass der Heizölschlauch über ihr Grundstück gelegt wird. Doch das Amtsgericht Ansbach hat ein “Notwegerecht” über das unmittelbar angrenzende Nachbargrundstück verneint.
Tatsächlich ist der Zugang zum Grundstück der Kläger äußerst verwinkelt und nur über einen Fußweg erreichbar. Doch die Heizöllieferung könnte ohne großen Aufwand über das Nachbargrundstück erfolgen und würde dort nur wenige Meter in Anspruch nehmen. Andernfalls ist ein über 60 Meter langer Schlauch um mehrere Nachbarhäuser herum erforderlich.
Doch die Nachbarn wollten dies nicht dulden und ein Schlichtungsversuch zwischen den Parteien war gescheitert. Nun hat das Amtsgericht Ansbach die Klage abgewiesen und – ebenso wie bereits das Landgericht Coburg (AZ: 33 S 184/01) in einem vergleichbaren Fall – entschieden, dass bei einem eigenen Grundstückszugang kein Notwegerecht über ein Nachbargrundstück besteht: “Ist der Zugang über das eigene Grundstück möglich, muss gegebenenfalls von unbequemeren oder teureren Zugangsmöglichkeiten Gebrauch gemacht werden. Nicht ausreichend ist, dass die Kläger den größeren Aufwand scheuen”, so der Tenor des Urteils (AZ: 1 C 1861/13).
Das Gericht hat darauf hingewiesen, dass ein Geh- und Fahrtrecht gegen Entgelt mit den Nachbarn vereinbart werden kann. Voraussetzung für das Notwegerecht ist jedoch eine Notlage, die aus der fehlenden Verbindung eines Grundstücks mit einem öffentlichen Weg entsteht. Notwegerecht ist nicht gegeben, wenn die Zugangslosigkeit des Grundstücks auch anders behoben werden kann.
Quelle: NN v. 07.07.2014
Familienrecht
Geschiedenenunterhalt: Ehebedingte Nachteile durch klassische Rollenverteilung
Bei der in der gesetzlichen Unterhaltsregelung vorgesehenen Befristung des nachehelichen Unterhalts spielt neben Dauer und Umfang der Betreuung gemeinsamer minderjähriger Kinder auch die Frage eine Rolle, ob der unterhaltsberechtigte Ehegatte – meist die Ehefrau – durch die Ehe Nachteile, insbesondere beim beruf-lichen Fortkommen, erlitten hat.
Für den Bundesgerichtshof kann sich ein ehebedingter Nachteil auch daraus ergeben, dass sich die unterhaltsberechtigte Ehefrau mit Rücksicht auf die Ehe und die übernommene oder fortgeführte Rollenverteilung (Haushalt und Kindererziehung) zunächst nur in einem eingeschränkten Radius und später gar nicht mehr um eine ihrer beruflichen Qualifikation und ihren Fähigkeiten entsprechende Stelle beworben hat.
Bundesgerichthof vom 26.03.14
AZ: XII ZB 214/13