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Neuer Grundsatz der ab dem 01.06.2015 Gültigkeit haben wird: Wer bei Wohnungsvermietungen den Makler beauftragt, muss ihn grundsätzlich auch bezahlen.

Zum 01.06.2015 treten das sog. “Bestellerprinzip” und die “Mietpreisbremse” in Kraft (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG).

Dies heißt, dass zukünftig immer dann wenn ein Vermieter den Makler beauftragt hat, Wohnraum zu vermieten, der Vermieter dann auch den Makler zu bezahlen hat. Bisher wurde die Maklerprovision (Courtage) regelmäßig auf den Mieter abgewälzt. Zukünftig muss der Mieter den Makler nur dann bezahlen, wenn dieser exklusiv für ihn tätig wird. Dabei darf der Makler dann nicht einfach Wohnungen anbieten, die er bereits in seinem Angebot hat, sondern muss im Zweifel beweisen, welche Tätigkeiten er im Auftrag des Mieters unternommen hat.

Der Immobilienverband Deutschland hält das Gesetz für verfassungswidrig, da in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bzw. die Berufsfreiheit der Makler in ungerechtfertigter Weise eingegriffen werde.

Allerdings ist das Prinzip “wer bestellt, der bezahlt” im Wirtschaftsleben absolut üblich und es bleibt abzuwarten, ob eine Verfassungsbeschwerde des Immobilienverbands überhaupt zur Entscheidung angenommen wird bzw. wie diese Entscheidung ausfallen würde.