Das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass die außerordentliche Kündigung wegen Nutzung dienstlicher Ressourcen zur Herstellung privater „Raubkopien“ wirksam ist und somit das Urteil des Arbeitsgerichts Halle abgeändert und die Kündigungsschutzklage des Klägers abgewiesen.

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Im vorliegenden Fall hat das Landesarbeitsgericht die außerordentliche Kündigung des beklagten Landes für wirksam erklärt.

Bei der Arbeit hatte der Kläger unbefugt auf seinem dienstlichen Computer privat beschaffte Bild- oder Tonträger auf „DVD“ bzw. „CD-Rohlinge“ kopiert, für sich oder den kollegialen Gebrauch, das stand nach einer Vielzahl von bestehenden Indizien fest. Laut Landesarbeitsgericht stellt das eine erhebliche Pflichtverletzung durch den Kläger dar und das Vertrauensverhältnis war somit endgültig zerstört.

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.05.2016

6 Sa 23/16