150206- IMG_1278 

Obwohl der gesetzliche Anspruch auf einen Platz in der Kita bereits seit August 2013 besteht, hat erst jetzt ein Gericht erstmals Schadensersatzansprüche zuerkannt. Drei Elternpaare hatten gegen die Stadt Leipzig geklagt auf Verdienstausfall, da ihnen nicht rechtzeitig nach Ende der Elternzeit Kita-Plätze zugewiesen werden konnten.

Gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII (8. Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe) hat jedes 1-jährige Kind bis es 3 Jahre alt wird, Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindestagespflege. Diese Vorschrift wurde bereits im Jahr 2008 eingeführt und trat am 01.08.2013 in Kraft.

Das Landgericht verurteilt nun die Kommune in drei Fällen Verdienstausfall von mehr als 15.000 Euro plus Zinsen an die klagenden Eltern zu zahlen, nachdem diese keine Kita-Plätze für ihre Kinder zugewiesen erhielten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Stadt Leipzig wird hier zunächst die Urteilsbegründung abwarten und dann prüfen, ob Berufung eingelegt wird.