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Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen ist ein Dämpfer für alle auf ein Elektromobil angewiesenen Personen. Das Gericht hat im Januar 2015 entschieden, dass kein Rechtsanspruch auf die Beförderung eines E-Scooters besteht.

Ein Antragsteller aus Haltern sah sich durch das Verbot der Beförderung von E-Scootern durch den Nahverkehrsverbund Herne in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Das Verbot der Mitnahme begründete der Nahverkehrsverbund Herne mit den erheblichen Sicherheitsrisiken in Bussen sowie der Blockade von Sondernutzungsflächen für Kinderwagen und Rollstühle.

Des Weiteren gebe es eine erhöhte Rutsch- und Kippgefahr bei starken Bremsungen und Kurvenfahrten.

Das Gericht folgte der Ansicht des Nahverkehrsverbundes. Eine Pflicht zur Beförderung von E-Scootern besteht nicht. Das Verwaltungsgericht stützte sich dabei auf eine aktuelle Untersuchung, wonach die Beförderung von Elektromobilen in Linienbussen eine latente Gefahr für die Benutzer selbst aber auch für die übrigen Fahrgäste begründe. Daher haben die Betroffenen Nutzer die  Einschränkung der daraus resultierenden Bewegungsfreiheit hinzunehmen.

(VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 23.01.2015 – 7 L 31/15)