Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass ein mehrfacher Ortswechsel für Hunde “unzumutbar” sei. Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Ein Paar hatte gemeinsam sechs Hunde angeschafft. Nach der Trennung des Paares holte die Frau kurz nach ihrem Auszug die Tiere zu sich; zwei der Hunde starben später. Der Mann beantragte im Rahmen der Hausratsteilung, dass einige der Tiere zu ihm kommen. Dies wurde zunächst vom Amtsgericht und schließlich auch vom Oberlandesgericht abgelehnt.

Hunde 

Vor der Entscheidung wurden verschiedene Punkte durch den Senat erwogen:

Waren einem der früheren Eheleute die Hunde wichtiger als dem anderen? Konnte einer der Beiden die Tiere besser versorgen?

Das OLG konnte jedoch nicht feststellen, dass einer der Ex-Partner ein größeres Interesse an den Tieren hatte. Aus Sicht der Richter hätten sich auch Beide gleich gut um die Hunde kümmern können.

Die Richter entschieden daher letztendlich im Sinne des Tierschutzes:

“Maßgeblich für die Entscheidung war letztlich, dass bei einer Zuweisung von zwei Hunden an den Ehemann das Rudel erneut auseinandergerissen würde und ein erneuter Umgebungswechsel und die Trennung von der seit einem dreiviertel Jahr maßgeblichen Bezugsperson den Hunden nach Auffassung des Familiensenats nicht zumutbar ist.”

Oberlandesgericht Nürnberg, AZ: 10 UF 1429/16