Seit dem 01.01.2019 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle, die Sie hier finden können. Daraus ergeben sich die neuen Kindesunterhaltsbeträge, welche ab sofort gültig sind.

Sollten Sie bisher nicht daran gedacht haben, dann passen Sie jetzt umgehend Ihre monatlichen Zahlungen entsprechend an und weisen Sie einen eventuellen Differenzbetrag an den Unterhaltsempfänger an.

Wenn Sie sich nicht im Klaren darüber sind, welche Beträge an Kindesunterhalt Sie nunmehr zu zahlen haben, oder sich Ihre Lebensumstände wesentlich geändert haben, so dass Sie eine Überprüfung der derzeitigen Unterhaltszahlungen wünschen, können Sie sich jederzeit an uns wenden, wir stehen Ihnen hier gerne zur Seite.

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