toilet

Dass es zwischen der Fraktion der Stehpinkler und der Fraktion der Sitzpinkler in so mancher Familie zu äußerst intensiv geführten Auseinandersetzungen kommen kann, ist zwischenzeitlich als allgemein bekannt vorauszusetzen – jetzt aber hat der Streit auch die Gerichte erreicht: ein Amtsgericht hat festgestellt, dass der Vermieter Beschädigungen seines Marmorbodens durch Spritzflecken neben der Toilette hinzunehmen hat und dem Mieter keine Vorschriften dahingehend machen darf, dass er grundsätzlich ein Verbot für Stehpinkler aufstellt… …die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig – es bleibt abzuwarten, wie höhere Instanzen in dieser Sache urteilen werden. ( AG Düsseldorf 42 c 10583/14 )