Wasser marsch!

Bei einer unbeaufsichtigten Waschmaschine während eines Waschvorganges oder auch bei nicht ausgeschalteter Waschmaschine nach einem Waschgang fällt unter Umständen der Versicherungsschutz weg.

Waschmaschine

Wer kennt es nicht: schnell noch eine Maschine anwerfen und nur kurz zum Friseur oder Einkaufen. Bei der Rückkehr dann die böse Überraschung: Wasserschaden in der Wohnung und eventuell beim Nachbarn auch. Doch zahlt die Versicherung den hier entstandenen Schaden? Die Versicherung kann bei einem grob fahrlässigen Verhalten des Versicherungsnehmers die Kostenübernahme verweigern. Doch ab wann handelt man grob fahrlässig, wenn man die Waschmaschine anstellt?

Die Gerichte sind sich nicht ganz einig, wann sich der Versicherungsnehmer grob fahrlässig verhält und dadurch den Versicherungsschutz verliert. Einige Gerichte halten eine 15 minütige Abwesenheit  für grob fahrlässig, andere nehmen dies erst nach 1 bis 2 Stunden an.

Sollten Sie sich also einmal in einer solchen Situation wiederfinden, können Sie sich gerne zu einer Erstberatung an uns wenden. Ihre kompetente Ansprechpartnerin Frau Rechtsanwältin Lisa Rech steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.